Stiftung für das Tier im Recht (TIR) - Qualzuchten sind in der Schweiz laut Tierschutzgesetz verboten; angestrebte Zuchtmerkmale dürfen bei Tieren weder Schmerzen, Leiden, Schäden noch Verhaltensstörungen verursachen. Vielmehr ist die Zucht
Anschaffung - Zürcher Tierschutz
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Nacktkatzen: Haarlosigkeit als Zuchtziel » ATN Akademie